Allgemeine Geschäftsbedingungen Veranstaltungen
§ 1 Vertragsabschluss
Wir erstellen unsere Angebote für Veranstaltungen (Seminare, Workshops, Vorträge) nach den individuellen Wünschen unserer Kunden. Nach Absprache senden wir Ihnen ein Angebot zu, das durch Ihre Auftragsbestätigung verbindlich wird. Die Auftragsbestätigung sowie Änderungen und/oder Ergänzungen bedürfen immer der Schriftform. Ergänzend gelten die vorliegenden Geschäftsbedingungen von AMIKO, die den Angeboten beigefügt werden. Schriftlich verfasste Angebote behalten für sechs Monate ihre Gültigkeit. Es gilt das Datum des Angebots.
§ 2 Honorare und Kosten
Unsere Honorare verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Reise-, Übernachtungskosten und Spesen werden gesondert berechnet. Unsere Honorarsätze beziehen sich auf Unterrichtseinheiten von 45 min.
Die Seminargebühr umfasst die Vermittlung der Seminarinhalte sowie die Bereitstellung von Seminarunterlagen. Die Vervielfältigung obliegt dem Auftraggeber.
Zusätzliche Leistungen wie z.B. die Organisation der Räumlichkeiten, Verpflegung, Mietkosten für Veranstaltungsräume und insbesondere die Bereitstellung von technischen Geräten und Seminarmaterialien etc. sind nicht enthalten und liegen in der Verantwortung des Auftraggebers.
Rechnungsstellung erfolgt nach erbrachter Leistung. Die vereinbarten Honorare sowie entstandene Kosten sind jeweils ohne Abzug zu zahlen.
§ 3 Stornierung
Der vereinbarte Termin einer bereits gebuchten Veranstaltung kann in einer Frist vor der Veranstaltung auf einen späteren Zeitpunkt umgebucht werden. Umbuchungen müssen schriftlich per Brief oder E-Mail erfolgen.
Anfallende Kosten für Umbuchungen
- bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin: keine Kosten
- ab 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 25% des Honorar
Anfallende Kosten für Stornierungen
- bis 4 Wochen vor dem vereinbarten Termin: keine Kosten
- bis 2 Wochen vor dem vereinbarten Termin: 50% des Honorars
- bis 5 Tage vor dem vereinbarten Termin: 75% des Honorars
Bei Umbuchungen und Stornierungen werden eventuell angefallene Kosten für die Stornierung der Fahrt- und Hotelkosten zusätzlich berechnet.
§ 4 Seminarablauf, -inhalte, Urheberrechte von Arbeitsmaterialien
Die Person des/der Trainers/in sowie Inhalt und Ablauf des Seminarprogramms können unter Wahrung des Gesamtcharakters des Seminars geändert werden. Dies berechtigt den Auftraggeber weder zu einem Rücktritt vom Vertrag noch zu einer Minderung des Rechnungsbetrages.
Die den Teilnehmern überlassenen Materialien und Unterlagen sind ausschließlich zum persönlichen Gebrauch bestimmt. Sofern keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, liegen alle Rechte bei AMIKO. Insbesondere die Seminar-Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen nicht ohne vorherige Zustimmung vervielfältigt oder an Dritte weitergegeben werden. Ebenso dürfen Vorträge und Workshop-Ergebnisse nicht ohne schriftliche Zustimmung durch AMIKO aufgezeichnet, dokumentiert oder weitergegeben werden.
Nach vorheriger Absprache mit dem/der Trainer/in liegt die Bereitstellung geeigneter Räumlichkeiten sowie deren Ausstattung im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
§ 5 Haftung
Die Haftung von AMIKO beschränkt sich auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit durch uns oder unsere Mitarbeitenden. Kann ein Termin zur Erbringung der vereinbarten Leistung durch den/die Trainer/in von AMIKO wegen höherer Gewalt, Krankheit, Unfall oder sonstigen vom Trainer nicht zu vertretenden Umständen nicht eingehalten werden, ist AMIKO unter Ausschluss jeglicher Schadensersatzpflichten berechtigt, den/die Trainer/in auszutauschen, das Seminar kurzfristig abzusagen oder auf einen späteren Zeitpunkt zu verschieben.
§ 6 Vertraulichkeiten von Informationen
Es besteht eine Verpflichtung zu Geheimhaltung unternehmensinterner Informationen seitens der für AMIKO tätigen Trainer/innen. Personenbezogene Daten werden nur für vereinbarte Zwecke im Rahmen des Seminars genutzt.
§ 7 Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon nicht berührt. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Bestimmung eine dieser Bestimmung möglichst nahekommende wirksame Regelung zu treffen.
§ 8 Gerichtsstand
Gerichtsstand ist Freiburg.